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Mandanteninformation / Juli 2010

Prinz & Partner auch vor dem BGH erfolgreich – Euro verteidigt

Der EURO: Lizenzforderungen einer US-Firma abgewehrt

Das hat schon eine besondere Dimension. Eine US-Firma berühmt sich, als Inhaber des europäischen Patents 0 455 750 („Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments“) einen Anspruch auf Schadensersatz für entgangene Lizenzeinnahmen zu haben, bei einer Anzahl von 13 Milliarden derzeit im Umlauf befindlichen EURO-Geldscheinen. Es hätte teuer werden können.

Doch der Anspruch wurde abgewehrt. Im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde in bisher einmaliger Weise Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Patent in allen neun Ländern eingereicht, für die das Patent erteilt wurde, darunter die Bundesrepublik Deutschland.

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